42. Bundesimmisionsschutz-Verordnung: Hygieneanforderungen beachten

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In der 42. BImSchV sind unter anderem Hygieneanforderungen, Untersuchungs- und Überwachungspflichten des Nutzwassers (Zusatzwasser, Kühlwasser, Waschwasser) und Meldepflichten an zuständige Behörden dargestellt, denen die Betreiber/Eigentümer rechtsverbindlich nachkommen müssen.

Alle Maßnahmen unterliegen einer Dokumentationspflicht (Betriebstagebuch, Gefährdungsbeurteilung, Dokument zur Überprüfung der Anlage alle 5 Jahre). Ziel ist, die Verhinderung von Verunreinigung mit Mikroorganismen im Nutzwasser und Aerosolen zum Schutz der Mitarbeiter und anderer Personen, sowie der Bevölkerung gegen gesundheitliche Risiken (insbesondere Legionellen) zu schützen.

Zur Beantwortung von Fragen zu den Betreiberpflichten und notwendigen Maßnahmen, kann Ihnen die CTK GmbH im Rahmen einer Fachberatung behilflich sein. Als hygienisch fachkundige Person nach VDI 2047 Blatt 2 unterstützen wir Sie bei der Planung zu Legionellenprüfungen in Kühlwassersystemen, Trinkwasserinstallationen und Lüftungsanlagen mit Befeuchtungseinrichtungen in ihrem Betrieb.

Die entsprechende Schulung wurde von uns an der Akademie des TÜV Nord in Essen erfolgreich absolviert und auch vom TÜV bescheinigt. Die Teilnahmebestätigung finden Sie hier zu ihrer Information.

Zögern Sie nicht, das Gespräch zu suchen. Eines ist sicher: Die Behörden werden im Jahr 2018 ganz genau auf Ihre Kühltürme und Anlagen schauen!