42. Bundesimmisionsschutz-Verordnung: Hygieneanforderungen beachten
In der 42. BImSchV sind unter anderem Hygieneanforderungen, Untersuchungs- und Überwachungspflichten des Nutzwassers (Zusatzwasser, Kühlwasser, Waschwasser) und Meldepflichten an zuständige Behörden dargestellt, denen die Betreiber/Eigentümer rechtsverbindlich nachkommen müssen. Alle Maßnahmen unterliegen einer Dokumentationspflicht (Betriebstagebuch, Gefährdungsbeurteilung, Dokument zur Überprüfung der Anlage alle 5 Jahre). Ziel ist, die Verhinderung von Verunreinigung mit Mikroorganismen im Nutzwasser und Aerosolen […]